Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der REDVILLE GmbH
Stand: 22.02.2025
Adresse: REDVILLE GmbH · Herzogspitalstraße 24 · 80331 München

§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen der REDVILLE GmbH (nachfolgend “REDVILLE”) und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”).
1.2. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, REDVILLE hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1. Angebote von REDVILLE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von REDVILLE oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Mitarbeiter von REDVILLE – mit Ausnahme von Prokuristen – sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Vertragsabreden zu treffen. Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung oder eines Prokuristen.
2.4. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder gesonderten Verträgen. Leistungsänderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2.5. REDVILLE erbringt Beratungs-, Projektmanagement-, Entwicklungs- und IT-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Customer Relationship Management (CRM), Enterprise Resource Planning (ERP) sowie angrenzender Unternehmenssoftwarelösungen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber stellt REDVILLE alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Arbeitsmittel rechtzeitig zur Verfügung.
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von REDVILLE zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Projekts zu nutzen und ohne ausdrückliche Zustimmung von REDVILLE nicht weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.
3.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist REDVILLE berechtigt, die Herausgabe von Unterlagen, Programmiercodes oder sonstigen Informationen zu verweigern und bereits übergebene Materialien zurückzufordern.
3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, REDVILLE im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die auf Fremdleistungen beruhen, die REDVILLE im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Erbringung der Leistungen beauftragt hat. Dies umfasst insbesondere die Übernahme der damit verbundenen Kosten.
3.5. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
3.6. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder Vertrag. Mangels Vereinbarung gilt die Vergütung nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen. Sofern der Auftraggeber Leistungen der REDVILLE ohne schriftliches Angebot, Auftrag oder Auftragsbestätigung nutzt, gilt eine Stundenvergütung von 150 Euro für Mitarbeiter und 225 Euro für die Geschäftsführung.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Fremdkosten, Reisekosten und Auslagen werden gesondert berechnet.
4.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar oder je nach Angabe auf der Rechnung auch abweichend. Bei Zahlungsverzug ist REDVILLE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
4.4. REDVILLE behält sich vor, bei Projekten mit hohem Fremdleistungsanteil oder Vorauszahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen.
4.5. Forderungen von REDVILLE, auch aus anderen Geschäftsbeziehungen, bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von REDVILLE.

§ 5 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
5.1. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
5.2. Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnet.
5.3. Leistungsänderungen können zu Anpassungen der vereinbarten Fristen und Vergütungen führen.
5.4. Bei Projekten, die nach agilen Methoden (wie Scrum, Kanban oder vergleichbaren Vorgehensmodellen) durchgeführt werden, können sich Anforderungen im Projektverlauf konkretisieren, verändern oder erweitern. Der anfänglich geschätzte Aufwand basiert auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen und Annahmen.
5.5. Zeigt sich im Verlauf eines agilen Projekts, dass der geschätzte Aufwand nicht ausreicht, wird REDVILLE den Auftraggeber frühzeitig informieren. Die Parteien werden dann gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden. Mögliche Optionen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
a) Priorisierung und Reduzierung des Leistungsumfangs, um im ursprünglichen Budget zu bleiben
b) Erhöhung des Budgets zur Umsetzung aller gewünschten Anforderungen
c) Aufteilung in mehrere Projektphasen
5.6. Bei agilen Projekten erfolgt die Abrechnung in der Regel nach abgeschlossenen Sprints oder definierten Zeitabschnitten. Für jeden Sprint wird der tatsächlich angefallene Aufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze abgerechnet. REDVILLE stellt dem Auftraggeber nach jedem Sprint-Ende eine detaillierte Leistungsübersicht zur Verfügung.
5.7. Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung stellt die Weiterarbeit nach Erreichen des vereinbarten Aufwands die Zustimmung des Auftraggebers zur entsprechenden Budgeterhöhung dar.

§ 6 Nutzungs- und Urheberrechte
6.1. Sämtliche von REDVILLE erstellten Arbeiten (z. B. Konzepte, Designs, Software) sind urheberrechtlich geschützt.
6.2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6.3. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Vervielfältigung der Arbeiten ist ohne schriftliche Zustimmung von REDVILLE unzulässig.
6.4. REDVILLE ist berechtigt, Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 7 Termine, Fristen und Verzug
7.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
7.2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Mitwirkungsverzug des Auftraggebers verlängern die Fristen angemessen.
7.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§ 8 Haftung
8.1. REDVILLE haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet REDVILLE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
8.2. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal 15 % des Auftragswertes.
8.3. Ansprüche wegen Mängeln verjähren 12 Monate nach Abnahme der Leistung.
8.4. Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber keine angemessenen Datensicherungen durchgeführt hat.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
9.2. Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Verträge mit fester Laufzeit enden automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.
10.2. Verträge ohne feste Laufzeit können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern gesetzlich zulässig.
11.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).